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   OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 22 U 15/15   

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https://dejure.org/2015,23833
OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 22 U 15/15 (https://dejure.org/2015,23833)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.05.2015 - 22 U 15/15 (https://dejure.org/2015,23833)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - 22 U 15/15 (https://dejure.org/2015,23833)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 240 ZPO, § 35 InsO
    Unterbrechung des Verfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung des Verfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unterbrechung eines Verfahrens wegen schuldrechtlicher Unterlassungsansprüche bei Insolvenz des Beklagten

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 240; InsO § 35
    Unterbrechung des Rechtsstreits betreffend einen Unterlassungsanspruch wegen einer Schutzrechtsverletzung durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unterlassungsgläubigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1755
  • BeckRS 2015, 15262
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.07.2013 - VIII ZR 388/12

    Ergänzende Vertragsauslegung bei unwirksamer Befristung des Mietvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 22 U 15/15
    Erstens kommt es darauf an, ob der im vorliegenden Verfahren geltend gemachte Unterlassungsanspruch der Verfügungsklägerin höchstpersönlicher Natur ist, was der Senat verneint; zweitens handelt es sich bei der Vertragsfreiheit um einen der tragenden Grundsätze des Zivilrechts (vgl. zum "Grundsatz der Vertragsfreiheit" zum Beispiel BGH Urteil vom 10. Juli 2013, Aktenzeichen: VIII ZR 388/12, zitiert nach Juris, Rz. 17).
  • BGH, 22.05.2014 - IX ZB 72/12

    Insolvenzgerichtliche Anordnung der Nachtragsverteilung: Behandlung von Zahlungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 22 U 15/15
    Vorliegend geht es auch nicht um Leistungen aufgrund von höchstpersönlichen Ansprüchen des Berechtigten, die nur er selbst erheben kann (vgl. diesbezüglich BGH Beschluss vom 22. Mai 2014, Aktenzeichen: IX ZB 72/12, zitiert nach Juris, Rz. 18).
  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 94/07

    Oracle

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 22 U 15/15
    Ein mittelbarer Bezug zur Insolvenzmasse genügt (vgl. die Nachweise bei BGH Teilurteil vom 1. Oktober 2009, Aktenzeichen: I ZR 94/07, zitiert nach Juris, Rz. 17).
  • BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzverfahrenseröffnung: Behandlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 22 U 15/15
    Nachdem zwischen den Parteien Streit um die Frage der Unterbrechung bestand, war hierüber durch Zwischenurteil zu entscheiden (vgl. die Nachweise bei BGH Zwischenurteil vom 11. Februar 2010, Aktenzeichen: VII ZR 225/07, zitiert nach Juris, Rz. 6).
  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 119/02

    Bindung des Konkursverwalters an einen vertraglichen Unterlassungsanspruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 22 U 15/15
    Wiederholt haben sich der Bundesgerichtshof und das Reichsgericht mit patentrechtlichen Unterlassungsansprüchen befasst und dafür ausgesprochen, dass der Konkurs über das Vermögen des angeblichen Patentverletzers einen auf Unterlassung gerichteten Prozess unterbreche und dass der Konkursverwalter das Verfahren wieder aufnehmen könne (vgl. BGHZ 155, 371, 380).
  • BGH, 18.11.2014 - EnVR 59/13

    Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Verfahrensunterbrechung wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 22 U 15/15
    Ein Verfahren betrifft die Insolvenzmasse, wenn es zu ihr in rechtlicher oder wenigstens wirtschaftlicher Beziehung steht (vgl. BGH Beschluss vom 18. November 2014, Aktenzeichen: EnVR 59/13, zitiert nach Juris, Rz. 9).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 5 U 150/11

    Feststellung der Unterbrechungswirkung durch Zwischenurteil bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 22 U 15/15
    Einer Kostenentscheidung bedarf es für das Zwischenurteil nicht, wie dieses - mangels vollstreckbaren Inhalts - auch nicht für vorläufig vollstreckbar zu erklären ist (vgl. 5. Zivilsenat des OLG Frankfurt Zwischenurteil vom 28. August 2012, Aktenzeichen: 5 U 150/11, zitiert nach Juris, Rz. 16).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2021 - 16 U 131/20

    Unterbrechung und Aufnahme des Prozesses bei auf § 1 UKlaG gestützten

    Danach ist es erforderlich und ausreichend, dass der Verfahrensgegenstand einen mittelbaren Bezug zur Insolvenzmasse aufweist (BGH Teilurteil vom 1.10.2009 - NJW 2010, 2213 Rn. 17; OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 21.5.2015 - 22 U 15/15 , BeckRS 2015, 15262 Rn. 9, beck-online; Stein-Jonas/Roth, ZPO, § 240, Rn. 11; Schumacher).

    Der Verfahrensgegenstand darf nicht lediglich vermögensmäßig neutral sein (BGH, Teilurteil vom 1.10.2009 - I ZR 94/07 - Drittauskunft bei Markenverletzungen Rn. 19), wobei eine wirtschaftliche Betrachtung vorzunehmen ist (BGH, Beschluss vom 17.01.1995 - X ZR 118/94 = NJW-RR 1995, 573 - Patentnichtigkeit; BGH, EnVR 59/13 - juris, Rn. 9,- Netzentgeltbefreiung = NZI 2015, 127; OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 21.5.2015 - 22 U 15/15 , BeckRS 2015, 15262 Rn. 9, beck-online).

  • AG Göttingen, 09.12.2015 - 21 C 107/15

    Insolvenzverwalter für Duldung der Trennung vom Gasnetz passivlegitimiert

    Alle Rechtspositionen mit Geldwert stellen Vermögen i.S.d. § 35 InsO dar (OLG Frankfurt, Zwischenurteil v. 21.05.2015 - 22 U 15/15, ZInsO 2015, 2240 = NZI 2015, 891 = ZIP 2015, 1755).
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